Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt einmalig bis zum 15. März eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr, bei einem Schulwechsel ist eine erneute Anmeldung nötig. Bei der Anmeldung am Gymnasium bedeutet dies, dass zum Anmeldetermin ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden muss. Ansprechpartner ist das Schulsekretariat, das die Anmeldungen an das Schulamt weiterleitet. Eine Abmeldung (in schriftlicher Form) ist nur zum Schuljahresende möglich. Die Teilnahme am HSU und die Leistung werden auf dem Zeugnis vermerkt.