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FFP2-Maskenpflicht an den Haltestellen und in den Bussen der VKU für alle ab 6 Jahren

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die VKU bittet um Beachtung der verschärften Maskenpflicht, wenn Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommt. 

Seit dem 24. April ist es Pflicht, in Bussen, Bahnen und an Haltestellen FFP2-Masken oder damit vergleichbare Masken vom Typ KN95 zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Diese gesetzlichen Vorgaben hat die NRW-Landesregierung mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse erlassen. Sie gelten unabhängig von Inzidenzwerten in ganz NRW. Das Fahrpersonal darf Fahrgäste mit anderen Masken nicht mehr in den Bus lassen. Die VKU bittet daher alle Fahrgäste, sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben zu halten.