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Frequently Asked Questions

Ausstattung der weiterführenden Schulen in Kamen mit elternfinanzierten iPads

Der Schulträger hat keine Verträge mit der AfB GmbH geschlossen. Die Vertragspartner sind die Eltern und die AfB. Die AfB arbeitet mit zertifizierten Apple Partnern zusammen.

Die weiterführenden Schulen der Stadt Kamen haben sich einheitlich für die Einführung von iPads ausgesprochen. Die Geräte sind sehr langlebig und gut für den Schulalltag zu gebrauchen.Die weiterführenden Schulen der Stadt Kamen haben sich einheitlich für die Einführung von iPads ausgesprochen. Die Geräte sind sehr langlebig und gut für den Schulalltag zu gebrauchen.

Es handelt sich um einen Kompromiss aus Preis und Leistung.

Nein, aber die Verwendung wird empfohlen.

Die Geräte werden privat angeschafft, so dass weder Schule noch Schulträger eine Garantie geben können. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Apple Geräte langlebig sind und lange Updates erhalten. Im Schadensfall greift die Versicherung der AfB, die Schulen halten Ersatzgeräte für den Zeitraum der Reparatur vor.

Die Geräte können offline benutzt werden, eine Internetanbindung ist nicht zwingend notwendig. Der Schulträger plant einen Ausbau der WLAN-Infrastruktur sowie eine Erhöhung der Bandbreiten. Der Ausbau der Infrastruktur ist vom Schulträger priorisiert.

Nein, die Einschreibegebühr wird durch die Schulen und den Schulträger übernommen.

Ja, das iPad wird aus dem Apple School Manager und aus Relution (MDM) entfernt. Eine erneute Abgabe ist nicht nötig. Es ist dann ein normales Gerät.

Ja.

Apple verfügt über einen integrierten Jugendschutzfilter. Diese Filterfunktionen können bei privater Nutzung direkt auf dem Gerät unter dem Punkt „Bildschirmzeit“ aktiviert werden. In der Schule wird es einen weiteren Jugendschutzfilter geben.

Der Begriff Quarantäne ist irreführend. Wenn die Geräte in das MDM aufgenommen werden, haben die Benutzer 4 Wochen Zeit das MDM selbstständig wieder zu verlassen. Wir bezeichnen diesen Zeitraum deshalb als Karenzzeit. Nach Ablauf der vier Wochen kann nur ein Administrator die Geräte aus dem MDM entfernen. Wir gehen davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll mit den Geräten umgehen werden und nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Ja.

Ja.

Das MDM dient dazu, Apps für den Unterricht zentral auf den Geräten zu installieren und nur für diese Apps Einstellungen vorzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit auf Daten irgendwelcher Apps oder Konten zuzugreifen.

Nein, das MDM kann nicht auf private Daten zugreifen.

Nein. Der Administrator kann lediglich erkennen, ob das Gerät online und richtlinienkonform ist. Es ist nicht möglichZugriff auf private Daten wie Fotos, Emails, Chatverläufe oder installierte Apps zu erhalten.

Wenn das Gerät als verloren gemeldet wird, kann ein Administrator den Standort des Geräts ermitteln. Wenn das passiert, wird automatisch und klar erkennbar eine Benachrichtigung auf dem iPad angezeigt, dass der Standort ermittelt wurde. Es gibt keine Möglichkeit den Standort ohne Benachrichtigung zu ermitteln.

Details werden noch geklärt, voraussichtlich innerhalb des ersten Monats nach den Sommerferien.

Das MDM kann zu jeder Zeit bei bestehender Internetverbindung Veränderungen der schulischen Einstellungen am Gerät vornehmen.
Die für den Schulbetrieb relevante Unterrichtssteuerung kann nur in einem Kernzeitraum aktiviert werden und deaktiviert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch.

Mit der Unterrichtssteuerung über die Relution App können die iPads aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in einen Unterrichtsmodus versetzt werden. Dabei werden alle Apps ausgeblendet, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben. Die Lehrpersonen haben die Möglichkeit während des Unterrichts weitere Apps freizuschalten und andere zu deaktivieren. Die Lehrperson sieht dabei lediglich, ob das Schülergerät ordnungsgemäß konfiguriert ist – zu keinem Zeitpunkt kann der Bildschirminhalt der Schülergeräte betrachtet werden.

Lehrer:innen können erkennen, ob ein Gerät online und richtlinienkonform ist.

Administratoren können zusätzlich Daten wie Batteriestand, aktuelle iOS Version sehen.

Administratoren können:

  • keine Dateien, Fotos, Dateien, Emails, Chatverläufe sehen oder verändern.
  • nicht erkennen, in welchem Netz sich die Geräte befinden, oder Informationen darüber auslesen.
  • keine privaten Apps deinstallieren.

Der externe Zugriff auf Standortdaten wird dem Benutzer grundsätzlich angezeigt und ist nur in bestimmten Konfigurationen, dem sog. Verloren-Modus, möglich. In jeder anderen Konfiguration wird der Zugriff durch Apple verhindert.

Nein.

iOS bietet diese Möglichkeit. Nicht jede App unterstützt den Splitscreen.

BYOD und Supervised.

Die Relution Instanz wird DSGVO-konform als dedicated Server des Anbieters zur Verfügung gestellt.

Für Adminaccounts gelten folgende Regeln

- min. 32 Zeichen

- Großbuchstaben

- Kleinbuchstaben

- Ziffern

- min. 120 Bit Schlüssellänge

Bei User Accounts gelten geringere Anforderungen.

Am Gerät selbst kann über „Einstellungen -> Allgemein -> VPN und Geräteverwaltung -> MDM-Profile“ eingesehen werden, welche Einschränkungen und Konfigurationen durch das MDM an dem Gerät vorgenommen wurden.

Die DEP Verbindung kann nur durch einen Administrator gelöst werden.

Die unterschiedlichen Modell-Versionen sind kein Problem, solange sie sich noch auf ein aktuelles iOS updaten lassen. Das MDM von Relution sorgt dafür, dass im Schul-Modus die Anordnung der Apps gleich ist. Die bei „mobiles lernen“ gemieteten oder gekauften iPads sind (bis auf den Speicher) gleich ausgestattet.

Generell sollte auf den iPads die neueste iOS Version installiert sein. Wie lange die Geräte dann unterstützt werden, können wir nicht sagen.

Die über „mobiles lernen“ gemieteten oder gekauften Geräten werden vorkonfiguriert ausgeliefert. Schon vorhandene Geräte werden durch die Schule konfiguriert.

1.) Bildungsfonds der AfB gemeinnützige Gesellschaft (Antrag über die Schulleitung - bis zu

max. 50% der Mietkosten)

2.) Unterstützungsfonds Kamener Schulen (Antrag über die Schulleitung -

bedarfsorientierte Förderung)

3.) Ausleihe aus Beständen des Digitalpaktes, insbesondere für Schüler*innen im letzten

Schulbesuchsjahr (Jg. 10, Q2)

Das Gerät muss die aktuelle iOS Version haben (z. Z. Version 15.4.1), alle Daten müssen gesichert sein und der Sperrcode muss entfernt sein. Das Gerät muss zurückgesetzt sein.

Die Geräte halten normalerweise einen kompletten Schultag, dennoch ist der Schulträger bemüht durch Umbaumaßnahmen den Schülerinnen und Schülern Lademöglichkeiten zu Verfügung zu stellen.

Laut der Website von Astradirect sind Schließfächer mit Ladeeinrichtung mit USB-C versehen. (https://www.astradirect.de/digitale-klassen)

Ja, es wird gerade erarbeitet.

Bisher: Apps der Plattform Office 365, Untis Mobile, GoodNotes 5. Ggf. weitere Apps.

Die Unterrichtsräume sind in den Pausen verschlossen. Erfahrungen anderer Schule zeigen, dass bei weitgehend uniformer Ausstattung Diebstähle kaum bis nie vorkommen. Darüber hinaus wird bei Anzeige des Diebstahls ein Gerät in den Lost-Modus gesetzt und ist nicht verwendbar.