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Informationen zum Unterricht in der nächsten Woche (26.04.21-30.04.21)

Mit Wirkung von heute (23.04.2021) ist das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" in Kraft getreten, das eine bundesweit einheitliche Regelung bestimmter Regelungen vorsieht.

 

Auf der Basis dieses Gesetzes legt für Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zentral und ohne Antrag einer Kommune fest, wie die Regelungen konkret vor Ort umgesetzt werden. Dies geschieht auf der Basis der ermittelten Inzidenz innerhalb einer kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises. Für die Regelung in Kamen ist die für den Kreis Unna ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz relevant.

Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) heute bekannt gegeben hat, wird es aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte im Kreis Unna weiterhin Unterricht nur in eingeschränkter Weise geben (Quelle: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_av_gemaess_ss_28b_ifsg.pdf, 23.04.2021).

Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

2. Regelungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b IfSG (Schwellenschwert von 150) Gemäß § 28b Absatz 1 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes wird festgestellt, dass für

www.mags.nrw

Dies bedeutet, dass lediglich die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase in Präsenz unterrichtet werden. Alle anderen Jahrgangsstufen (5 bis Einführungsphase) erhalten Unterricht auf Distanz und nicht in der Schule.

 

Bitte bleibt bzw. bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Wollny

Ständiger Vertreter der Schulleitung