Zum Hauptinhalt springen

Informationen zum Krankmeldeverfahren ab Dienstag, 24.01.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Dienstag, 24.01.2023, wird das Verfahren zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern geändert.

Die Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern soll nunmehr per Mail erfolgen. Eltern und Erziehungsberechtigte senden dazu von der bei WebUntis registrierten Mail-Adresse eine Mail an das Funktionspostfach krankmeldung@gymnasium-kamen.de. Eine Mail von einem anderen Mail-Account wird leider nicht akzeptiert, da sichergestellt sein muss, dass eine Krankmeldung nicht durch Unbefugte vorgenommen wird.

Im Betreff nennen die Eltern und Erziehungsberechtigten den Namen Ihres Kindes und die Klasse bzw. Jahrgangsstufe. Im Mail-Text müssen der (voraussichtliche) Zeitraum des Fehlens sowie eine Telefonnummer genannt werden, unter der gegebenenfalls Rückfragen gestellt werden können.

Durch die Änderung möchten wir es den Eltern und Erziehungsberechtigten erleichtern, ihre Kinder krankzumelden, da dafür morgens nicht mehr notwendigerweise das Sekretariat telefonisch erreicht werden muss. Eine Krankmeldung ist nun auch schon am Vorabend möglich, falls sich das Fehlen eines Kindes dann bereits andeutet. Falls Eltern weitergehende Fragen haben oder Informationen weitergeben möchten, kann eine Krankmeldung auch wie bisher telefonisch unter der Telefonnummer 02307/26030-10 erfolgen.

Um das damit verbundene Entschuldigungsverfahren zu standardisieren, soll ein einheitliches Entschuldigungsformular verwendet werden, das auf der Homepage der Schule für den Download bereitgestellt ist. Es soll für das Entschuldigen von versäumten Unterrichtsstunden und die passive T eilnahme am Sportunterricht verwendet werden. Als ausgedruckte Version ist das Formular außerdem im Sekretariat erhältlich.

Alle weiteren Vorgaben für die Krankmeldung bzw. das Entschuldigen bleiben bestehen.

  • Die Krankmeldung muss bis 7.40 Uhr (regulärer Unterrichtsbeginn) erfolgt sein. Dies ist besonders wichtig an Tagen mit Klassenarbeiten bzw. Klausuren.

  • Falls absehbar, kann bereits der voraussichtliche Zeitraum des Fehlens angegeben werden. Ansonsten ist die Schule täglich über das Fehlen zu informieren, bis eine Schülerin oder ein Schüler wieder zur Schule gehen kann.

  • Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe des Unterrichtstages krank entlassen und mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen, wie das Kind nach Hause kommt, ist eine Entschuldigung für die versäumten Stunden dieses Fehltages nicht mehr nötig.

  • Die schriftliche Entschuldigung sollte zeitnah (nach maximal drei Werktagen) bei der für die Entschuldigungen zuständigen Klassen- bzw. Jahrgangs- stufenleitung vorgelegt werden. Die Entschuldigung ist zu unterzeichnen und es ist der Grund des Fehlens anzugeben.

  • Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind von Eltern und Erziehungs- berechtigten so frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassen- lehrer bzw. die Jahrgangsstufenleitung an die Schulleitung zu stellen, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.

     

Mit freundlichen Grüßen

Lars Wollny

Schulleiter