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Corona-Informationen

Allgemeine Informationen

Zum Schutz der Schulgemeinschaft sieht das Hygiene-Konzept des Gymnasiums Kamen je nach Lage folgende Maßnahmen vor:

- Regelmäßiges Lüften der Räume

- Handdesinfektionsspender an den Eingängen und in den Treppenhäusern

- "Einbahnstraßensystem" durch Markierungen auf dem Boden

- Ausnutzen der Räume, um größtmöglichen Abstand zu gewährleisten

- Öffnung der Eingangs- und Klassenraumtüren, sodass es zu keiner Ansammlung von Schülerinnen und Schüler kommt

- Unterteilung der Pausenhöfe, um eine Durchmischung der Klassenstufen zu vermeiden

- Reinigung und Desinfektion der Räume nach Schulschluss durch Fachpersonal

- Pflicht zum bzw. Empfehlung für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske oder FFP2-Maske, erhältlich bei Bedarf im Sekretariat)

- Regelmäßiges Testen

- Separates Hygienekonzept für den Sport- und Schwimmunterricht


Meldungen

Aufgrund der SchulMail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) und konkretisierenden Hinweisen des Gesundheitsamtes des Kreises Unna gelten ab Dienstag, 02.11.2021, folgende Regeln:

  • Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wird ab 02.11.2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (medizinische Maske!) mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Anfertigen von Hausaufgaben, Basteln oder bei sonstigen Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. 
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Sollte eine Schülerin oder ein Schüler in den Jahrgangsstufen 5 – 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Unna hat heute bereits die folgenden konkretisierenden Hinweise zur Quarantäne-Regelung herausgegeben:

  • Wurde keine Maske im Unterricht getragen, wird neben der infizierten Schülerin bzw. dem infizierten Schüler auch den direkten Kontaktpersonen (Sitznachbarn mit Abstand unter 1,5 Metern; Rautenmuster) eine Quarantäne ausgesprochen.
  • Die Quarantäne beträgt 10 Tage mit der Option, sich an Tag 5 mittels Schnelltest freitesten zu lassen.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Die Schule handelt auf Anordnung des Gesundheitsamtes, das im Gegensatz zur Schule das Gesundheitsamt weisungsbefugt ist.

Den Vorgaben entsprechend wird in der kommenden Woche aufgrund des Feiertages ausnahmsweise dienstags, mittwochs und freitags getestet.

Für den Musik- und Sportunterricht gelten die bisherigen Regeln weiterhin. 

Neuregelung der Quarantäne

Nach Einigung auf den verschiedenen Regierungsebenen ist eine Quarantäne für Schülerinnen und Schüler ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Eine Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Die Voraussetzung für diese Handhabung ist die weiterhin konsequente Umsetzung von Maßnahmen des Infektionsschutzes(Masken- und Testpflicht, AHA-L-Regeln). Dies beinhaltet auch die Einhaltung der Vorgaben für spezielle Unterrichte (z. B. Sportunterricht) und unsere Übermittagsbetreuung. Sollten diese Aspekte nicht konsequent umgesetzt worden sein, sind die Schulen dazu angehalten entsprechende Informationen an die Gesundheitsbehörden weiterzugeben.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung grundsätzlich ohnehin ausgenommen. Auch zukünftig ist es nicht Aufgabe der Schulleitungen, Quarantäneanordnungen zu treffen. Alle Maßnahmen geschehen vor dem Hintergrund der geltenden Vorschriften für Schulen und in Absprache bzw. auf Anordnung der Gesundheitsbehörden.

 

 

Zusätzliche schulische Testung

Für die weiterführenden Schulen wurde beschlossen, dass vor dem Hintergrund der Änderungen in der Anordnung von Quarantäne zu den bereits existierenden zwei Corona-Tests pro Woche für nicht geimpfte bzw. genesene Personen eine weitere Testung pro Woche vorgeschrieben ist. Den Vorgaben des Ministeriums entsprechend werden die Tests ab Montag, 20.09.2021, montags, mittwochs und freitags durchgeführt. Für Lerngruppen, die an den Tagen keinen Unterricht in der 1./2. Stunde haben, werden die Tests wie gewohnt ab 8.45 Uhr in der Schule in einem vorgegebenen Raum (s. WebUntis) durchgeführt. Wir empfehlen Genesenen und Geimpften auch weiterhin die freiwillige Teilnahme an den Corona-Tests.

 

Neben dem Impfangebot für unsere Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre besteht für weitere volljährige Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Impfaktion am Freitag, 03.09.2021, gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.

Impfwillige erscheinen bitte in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Sporthalle 1 am Schulzentrum (Gesamtschule und Realschule) in der Gutenbergstraße.

Der Kreis Unna unterbreitet ein niederschwelliges Angebot für die Impfung gegen COVID-19 für die Altersgruppe der 12- bis 15jährigen Schülerinnen und Schüler. Geplant ist für Erst- und Zweitimpfung jeweils ein Impfvormittag im Impfzentrum Unna. Die zu impfenden Schülerinnen und Schüler werden von Lehrkräften bei der An- und Abreise begleitet.

Bitte teilen Sie uns bis Donnerstag, den 26.08.21, um 09.00 Uhr per Mail an die oben angegebene Adresse mit, ob Ihr Kind an der Impfaktion teilnehmen soll. Füllen Sie dazu die angehängte Bescheinigung aus und geben Sie sie Ihrem Kind mit. Es muss die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung in den roten Briefkasten (Mittelstufe) im Sekretariat einwerfen.

Aus den weiteren Informationen im Anhang können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen ihr Kind zu der Impfung mitbringen muss.


Downloads

Corona-Testbestätigung Eltern (docx / pdf)