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Informationen zum Unterricht ab dem 17.05.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ich möchte euch bzw. Sie über wesentliche Aspekte der Organisation des Unterrichts ab Montag, 17.05.2021, informieren.

 

In der aktuellen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 11.05.2021 (Quelle: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210511_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf, 11.05.2021) wird darüber informiert, dass die Schulen im Kreis Unna mit Wirkung vom 17.05.2021 wieder zum Wechselunterricht zurückkehren.

 

 

 

Verpflichtende Corona-Selbsttests

 

Der Besuch der Schule (inklusive der Teilnahme an Klassenarbeiten, Klausuren und Kommunikationsprüfungen) ist an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttestsunter Aufsicht schulischen Personals teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen(Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

 

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können weder am Präsenzunterricht noch an Klassenarbeiten, Klausuren oder Kommunikationsprüfungen teilnehmen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

 

Dies kann dann auch entsprechende Auswirkungen auf die Leistungsbeurteilung haben. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder (§41 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) hingewiesen.

 

Sinn der vorgeschriebenen Selbsttests ist, dass möglichst viele unwissend infizierte Personen erkanntwerden und dadurch eine Ansteckung innerhalb der Schulgemeinde vermieden wird. Ein solcher Schnelltest ist natürlich kein Ersatz für einen medizinischen Test unter Laborbedingungen und gibt daher nur Anhaltspunkte wieder. Die Daten der Selbsttests werden schulintern für die Dauer von 14 Tagen gespeichert und danach vernichtet.

 

Die Tests werden an festgelegten Tagen (siehe Informationen unten) zu Beginn eines Unterrichtstages unter Beachtung des Alters der Probanden durchgeführt. Zum Testablauf können grundsätzlich folgende Informationen gegeben werden:

 

  • Vor der Testung zu Unterrichtsbeginn haben die Schülerinnen und Schüler ihre Hände zu desinfizieren.
  • Für die Testdurchführung bringt eine Schülerin / ein Schüler einen Zettel mit ihrem / seinem Namen mit, auf dem später die Testkassette deponiert werden kann. Außerdem wird ein Stift benötigt, um auf dem Zettel den genauen Testzeitpunkt notieren zu können, falls das erforderlich ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler entnehmen wie für den Test vorgesehen eine Probe aus ihrer Nase und tragen diese in aufbereiteter Form auf die Testkassette auf. Die Testkassette kann dann, falls erforderlich, auf den vorbereiteten Zettel mit dem eigenen Namen abgelegt werden.
  • Die Ergebnisse der Tests werden dokumentiert. Sie werden grundsätzlich diskret behandelt und nur der Schulleitung mitgeteilt.
  • Ist ein Testergebnis ungültig, ist, soweit möglich, ein erneuter Test durchzuführen.

 

 

 

Umgang mit einem positiven Ergebnis des Selbsttests

 

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Weist Ihr Kind ein positives Testergebnis auf, wird esdiskret, unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert.

 

Die Schulleitung informiert Sie als Eltern und beaufsichtigt Ihr Kind, bis es von Ihnen aus der Schule abgeholt wird. Ein positives Ergebnis ist von der Schulleitung zusätzlich an das Gesundheitsamt zu melden. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte haben umgehend über Ihre Hausarzt- bzw. Kinderarztpraxis oder ein zugelassenes Testzentrum einen PCR-Test zu vereinbaren. Eine erneute Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen.

 

 

 

Lernen in Präsenz

 

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1 werden weiterhin vollständig Unterricht in Präsenzerhalten. Die notwendigen Klausuren in der Jahrgangsstufe Q1 können wie geplant geschrieben werden. Unterricht von Lehrerinnen und Lehrern, die auf Distanz unterrichten müssen, findet in dafür ausgerüsteten Unterrichtsräumen statt.

 

Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis Einführungsphase findet in einem Wechselmodell statt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden dafür von den Klassenleitungen in zwei Gruppen (A und B) eingeteilt. Beachten Sie bitte, dass diese Einteilung nicht der Einteilung vor den Osterferien entsprechen muss. In der Einführungsphase erfolgt die Aufteilung in zwei Gruppen auf eine andere Weise, da der Unterricht im Kurssystem durchgeführt wird. In dieser Jahrgangsstufe gilt dieselbe Einteilung wie vor den Osterferien.

 

Für die beiden Teilgruppen A und B gelten folgende Unterrichtstage in Präsenz, d. h. die Schülerinnen und Schüler kommen an diesen Tagen zum Unterricht in die Schule:

 

Gruppe A

Gruppe B

 

In geraden Kalenderwochen

(z. B. ab 17.05.2021):

Montag*, Mittwoch*, Freitag

 

In ungeraden Kalenderwochen

(z. B. ab 24.05.2021):

Dienstag*, Donnerstag*

 

* Grundsätzlich Tag des Corona-Selbsttests

 

In geraden Kalenderwochen

(z. B. ab 17.05.2021):

Dienstag*, Donnerstag*

 

In ungeraden Kalenderwochen

(z. B. ab 24.05.2021):

Montag*, Mittwoch*, Freitag

 

* Grundsätzlich Tag des Corona-Selbsttests

 

An den anderen Tagen lernen die Schülerinnen und Schüler auf Distanz.

 

Sollten Sie mehrere Kinder an unserer Schule und aus organisatorischen Gründen Wünsche für die Gruppeneinteilung Ihrer Kinder haben, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen, damit dieser Aspekt bei der Gruppeneinteilung berücksichtigt werden kann.

 

Der Unterricht wird nach Stundenplan erteilt. Für den Unterricht in Präsenz gilt, dass neben dem persönlichen Austausch mit den Lehrkräften eine „normale“ Lernprogression im Vordergrund steht. Schülerinnen und Schüler, die auf Distanz lernen, erhalten Aufgaben, die stoffgleich den Inhalten des Präsenzunterrichts gleichkommen oder die der Wiederholung und Vertiefung dienen sollen.

 

Um Erfahrungen zu sammeln, werden weiterhin ausgewählte Lehrkräfte „Live-Unterricht“ durchführen, d. h. im Unterrichtsraum mit dem Präsenzteil der Lerngruppe unterrichten und über Teams parallel Schülerinnen und Schüler, die an dem Tag auf Distanz lernen. Sollte dieses Format aufgrund technischer Probleme zu große Auswirkungen auf den Präsenzunterricht haben, wird der “Live-Unterricht“ abgebrochen.

 

Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird nunmehr sowohl im Klassenverband als auch im Kurssystem (Religion/Praktische Philosophie, Französisch/Latein und WP II) durchgeführt.

 

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (idealer Weise eine FFP2-Maske) für den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände. Zum Essen und Trinken darf diese Maske selbstverständlich abgenommen werden. Dabei ist allerdings auf einen Abstand von mindestens 1,5 m zu Mitmenschen zu achten.

 

Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische Maske aufgrund der Passform nicht getragen werden kann. Wir empfehlen aber, medizinische Masken für Kinder zu verwenden.

 

 

 

Unterrichtsfreie Tage / Studientage

 

Ich bitte um Beachtung, dass an folgenden Tagen unterrichtsfrei ist:

  • Dienstag, 18.05.2021 (ganztägig mündliche Abiturprüfungen, Studientag)
  • Montag, 24.05.2021 (Pfingstmontag)
  • Dienstag, 25.05.2021 (Pfingstferien)
  • Donnerstag, 03.06.2021 (Fronleichnam)
  • Freitag, 04.06.2021 (beweglicher Ferientag)
  • Donnerstag, 10.06.2021 (Pädagogischer Tag des Kollegiums, Studientag)

 

Da parallel zum normalen Unterricht weiterhin bis Mitte Juni Abiturprüfungen stattfinden, kann es dadurch bedingt zu weiterem Unterrichtsausfall kommen.

 

 

 

Klassenarbeiten und Klausuren

 

Laut Erlass haben Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr jeweils eine schriftliche Leistung in den schriftlichen Fächern zu erbringen. Diese schriftliche Leistung kann in den modernen Fremdsprachen durch eine Kommunikationsprüfung ersetzt werden. Die Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I finden im Zeitraum vom 31.05.2021 bis voraussichtlich 18.06.2021 statt. Die Klausuren der Einführungsphase beginnen bereits vorher.

 

Aufgrund der besonderen Umstände können Fachlehrerinnen und Fachlehrer von den sonst üblichen Vorgaben für Klassenarbeiten und Klausuren abweichen und eine modifizierte, fokussierte oder auch reduzierte Aufgabenstellung sowie Ausgangstexte mit geringerem Umfang auswählen.

 

Aufgrund des Wechselunterrichts ist planmäßig immer nur eine Hälfte einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe in der Schule. Für Schülerinnen und Schüler, die an einem Tag mit Prüfung planmäßig auf Distanz unterrichtet werden, gilt, dass diese für die Prüfung in die Schule kommen und nach Beendigung der Prüfung die Schule wieder verlassen. Die extra in die Schule kommenden Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Prüfung in einem separaten Raum. Dies verursacht einen erhöhten Aufsichtsbedarf, so dass Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls statt originärem Unterricht Aufsichten wahrnehmen müssen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

 

Für Kommunikationsprüfungen bedeutet das, dass in Präsenz unterrichtete Schülerinnen und Schüler wie gewohnt für ihre Prüfung den laufenden Unterricht verlassen und nach Beendigung der Prüfung wieder zurückkehren. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Tag auf Distanz unterrichtet werden, erscheinen nur für die Kommunikationsprüfung und gehen danach wieder nach Hause

 

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer informieren ihre Schülerinnen und Schüler über die zentral festgelegten Termine. Informationen zu genauen Zeiten und Räumen erfolgen im Vorfeld und sind über WebUntis einsehbar.

 

 

 

Nutzung von Microsoft Office 365

 

Als Kommunikationsplattform nutzen wir wie gewohnt Microsoft Office 365 und die damit verbundenen Apps. Sollten technische Probleme oder Fragen zur Handhabung auftreten, sendet bzw. senden Sie eine Mail an das Digitalisierungsteam unserer Schule. In einem solchen Fall ist die Adresse support-office365@gymnasium-kamen.de zu nutzen. Weiterhin bitten wir um vertrauensvolle Kontaktaufnahme, wenn die technische Ausstattung zuhause nicht für ein sinnvolles Arbeiten ausreichend ist. Der Schulträger unterstützt uns diesbezüglich und wir haben auch die Gelegenheit, vom Land und vom Schulträger angeschaffte Geräte (iPads) unbürokratisch auszugeben. Darüber hinaus besteht für BuT-Berechtigte die Möglichkeit, ein Gerät anschaffen zu können. Ich verweise hier auf meine entsprechende Mail vom 25.03.2021.

 

Sollte Ihr Kind nicht regelmäßig und zu den vorgegebenen Unterrichtszeiten über ein geeignetes Gerät verfügen können, mit dem schulische Aufträge (wie z. B. Aufgaben in bestimmten Apps zu bearbeiten oder Dokumente in einem bestimmten Dateityp wie z. B. docx als Arbeitsergebnis hochzuladen) erledigt werden können, dann stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Ausleihe eines vom Schulträger bereitgestellten Geräts.

 

Kriterien für eine solche Entscheidung können sein, dass Ihr Kind seine Aufgaben an einem Smartphonebearbeiten muss und an Videokonferenzen per Smartphone teilnimmt oder dass Grundlagen-Apps wie z. B. Microsoft Word nicht genutzt werden können, weil das Gerät (Tablet, Laptop oder PC) zu alt und / oder leistungsschwach ist. Wir nehmen leider immer noch wahr, dass Schülerinnen und Schülern ein effizientes Arbeiten aus diesem Grund nicht möglich ist. Scheuen Sie sich bitte nicht, einen Antrag zu stellen! Sie finden das Antragsformular noch einmal im Anhang der Mail.

 

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass im Lernen auf Distanz der Videounterricht aus Datenschutzgründen und aus Gründen der Gleichbehandlung (nicht alle Haushalte verfügen über die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Ressourcen) nicht verpflichtend gemacht werden kann. Es gibt eine sehr große Bandbreite von Methoden für den Distanzunterricht, die von den Fachlehrerinnen und -lehrern ausgeschöpft werden können. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung des Unterrichtens auf Distanz liegt im Ermessen und den Möglichkeiten der Unterrichtenden.

 

Sollten die Fachlehrerinnen und -lehrer sich für Videounterricht entscheiden, werden dafür die regulären Unterrichtszeiten nach dem Stundenplan genutzt. Somit werden sich überschneidende Termine vermieden, die sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler vor unlösbare Probleme stellen. Bitte sorgen Sie dafür, dass im Falle eines Videounterrichts Ihr Kind möglichst ungestört, in einem ruhigen Raum und alleine daran teilnimmt.

 

Es ist zu erwarten, dass Schülerinnen und Schüler auch ungefähr die vorgesehene Unterrichtszeit mit den Aufgaben beschäftigt sein werden. Dabei ist es normal, dass manche Schülerinnen und Schüler schneller oder langsamer sind. Bitte sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind und melden sich bei den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen oder den Fachlehrerinnen und -lehrern, falls es Probleme hat oder deutlich über der vorgesehenen Zeit an den Aufgaben arbeitet. Das könnt ihr als Lernende natürlich auch selbst tun! Habt bzw. haben Sie Verständnis dafür, dass es zwar (Muster-)Lösungen, aber nicht immer ein (ausführliches) Feedback gibt. Auch die Tage von Lehrerinnen und Lehrern haben nur 24 Stunden!

Nichtteilnahme am Unterricht

 

Es ist uns an dieser Stelle sehr wichtig, Sie noch einmal auf das Prozedere hinzuweisen, falls Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann.

 

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen an einem Unterrichtstag nicht lernen (z. B. an einer Videokonferenz teilnehmen) können, haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dies wie sonst auch der Schule telefonisch bis 7.40 Uhr zu melden. Sprechen organisatorische Gründe innerhalb der Familie gegen eine Teilnahme an einer angesetzten Videokonferenz, ist die Lehrkraft im Vorfeld zu informieren, damit sie sich darauf einstellen kann. Die Lehrkräfte sind angehalten, nicht erledigte Aufgaben bzw. fehlende Teilnahmen an Videokonferenzen ohne triftigen Grund grundsätzlich wie Fehlstunden zu behandeln.

 

Durch das Einhalten der Vorgaben vermeiden Sie, dass Ihr Kind Fehlstunden ansammelt, die erst einmal als unentschuldigte Fehlstunden zählen und einen ungemein großen Aufwand für alle Beteiligten verursachen. Beachten Sie bitte auch, dass Arzttermine in der Regel außerhalb der Schulzeit wahrgenommen werden sollten.

 

 

 

Leistungsbewertung der Sonstigen Mitarbeit

 

Die im Zeitraum des Distanzlernens erbrachten Leistungen fließen in den Bereich der Sonstigen Mitarbeit ein und sind damit zeugnisrelevant. Daher bitte ich alle Schülerinnen und Schüler darum, dass sie die ihnen gestellten Aufgaben so bearbeiten, wie es von der Fachlehrerin oder dem -lehrer vorgegeben wird. Die gesetzten Fristen sind dabei ebenfalls zu beachten! Es versteht sich von selbst, dass die in dieser Zeit vermittelten Kompetenzen auch später noch wichtig sind. Unentschuldigte Fehlstunden fließen ebenfalls mit in die Leistungsbewertung ein.

 

 

 

Betreuung

 

Als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind Sie nach wie vor dazu aufgerufen, Ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduktion zu leisten.

 

Seit Montag, 11.01.2021, bieten wir an den Schultagen ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Diese Betreuung wird zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums angeboten. Zudem werden wir weiterhin initiativ auf die Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen mit einem Betreuungsangebot zukommen, wenn dies der Förderung einer Schülerin oder eines Schülers förderlich ist.

 

Während des Betreuungsangebots in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt. Es dient dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für diese Schülergruppe gilt auch die Testpflicht (zwei negative Selbsttests in der Woche, einer davon am ersten Aufenthaltstag in der Schule).

 

Das Anmeldeformular finden Sie im Anhang der Mail. Bitte senden Sie es bei Bedarf ausgefüllt an die Verwaltung der Schule unter verwaltung@gymnasium-kamen.de.

 

 

 

 

Weitere Informationen

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen im Kollegium müssen wir in einigen Lerngruppen noch einmal einen Tausch von Lehrkräften vornehmen. Bitte beachtet bzw. beachten Sie die im WebUntis aufgeführten Änderungen.

 

 

 

Bitte bleibt bzw. bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Wollny

Ständiger Vertreter der Schulleitung

12.05.2021

 

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