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Informationen zum Unterricht ab dem 31.05.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich möchte euch bzw. Sie über wesentliche Aspekte der Organisation des Unterrichts ab Montag, 31.05.2021, informieren.

In der letzten SchulMail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) wird darüber informiert, dass alle Schulen des Landes bei entsprechend niedriger Inzidenz (das trifft für Schulen im Kreis Unna zu) mit Wirkung vom 31.05.2021 wieder zum durchgängigen Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke zurückkehren.

Verpflichtende Corona-Selbsttests

Der Besuch der Schule (inklusive der Teilnahme an Klassenarbeiten, Klausuren und Kommunikationsprüfungen) ist an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests unter Aufsicht schulischen Personals teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle (Bürgertest, Testergebnis höchstens 48 Stunden alt) oder ein Dokument über eine überstandene Corona-Erkrankung nachzuweisen.

Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich der Montag als erster Testtag gilt. Der zweite Test in einer Woche wird in geraden Kalenderwochen mittwochs (z. B. am 02.06.2021) und in ungeraden Kalenderwochen donnerstags (z. B. am 24.06.2021) zu Unterrichtsbeginn unter Beachtung des Alters der Probanden durchgeführt. Über den Testablauf und den Umgang mit einem positiven Ergebnis des Selbsttests wurde in früheren Mails bereits informiert.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können weder am Präsenzunterricht noch an Klassenarbeiten, Klausuren oder Kommunikationsprüfungen teilnehmen.

Dies findet bei der Leistungsbeurteilung Berücksichtigung. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder (§41 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) hingewiesen.

Sinn der vorgeschriebenen Selbsttests ist, dass möglichst viele unwissend infizierte Personen erkannt werden und dadurch eine Ansteckung innerhalb der Schulgemeinde vermieden wird. Ein solcher Schnelltest ist natürlich kein Ersatz für einen medizinischen Test unter Laborbedingungen und gibt daher nur Anhaltspunkte wieder. Die Daten der Selbsttests werden schulintern für die Dauer von 14 Tagen gespeichert und danach vernichtet.

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Der Unterricht in allen Jahrgangsstufen wird ab Montag, 31.05.2021, wie „normal“ vorgesehen durchgeführt.

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (im Idealfall eine FFP2-Maske) für den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände. Zum Essen und Trinken darf diese Maske selbstverständlich abgenommen werden. Dabei ist allerdings auf einen Abstand von mindestens 1,5 m zu Mitmenschen zu achten.

Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische Maske aufgrund der Passform nicht getragen werden kann. Wir empfehlen aber, medizinische Masken für Kinder zu verwenden.

In den großen Pausen ist das Schulgebäude zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler halten sich grundsätzlich auf den ihnen zugewiesenen Schulhöfen auf. Der Gang zur Toilette sowie zum Kiosk ist aber erlaubt. Bei schlechtem Wetter (Durchsage zum Pausenbeginn) halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf, wenn sie vor der Pause dort Unterricht hatten. Fachräume sind dagegen zu verlassen und die betroffenen Schülerinnen und Schüler halten sich in der Pausenhalle im Erdgeschoss auf.

Es besteht wieder die Möglichkeit, in unserer Mensa ein warmes Mittagessen einzunehmen. Das Sekretariat wird eine diesbezügliche Information noch versenden. Eine Information zum täglichen Essensangebot wird auf der Homepage veröffentlicht.

Sportunterricht

Der Sportunterricht wird bei Beachtung der Hygienevorgaben auch wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in solchen Ausnahmefällen in unseren Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Beim Sportunterricht im Freien besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Da uns das Hallenbad erst frühestens Mitte Juni wieder zur Verfügung steht, verzichten wir auf die Erteilung von Schwimmunterricht. Die üblicherweise im April durchgeführte Überprüfung der Schwimmfertigkeiten der Jahrgangsstufe 5 soll aber noch vor den Sommerferien nachgeholt werden. An dem geplanten Termin werden wir auch die Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 überprüfen, deren Termin im vergangenen Schuljahr abgesagt werden musste. Nähere Informationen zur Überprüfung folgen noch.

Unterrichtsfreie Tage / Studientage

Ich bitte um Beachtung, dass an folgenden Tagen unterrichtsfrei ist:

  • Freitag, 04.06.2021 (beweglicher Ferientag)

  • Donnerstag, 10.06.2021 (Pädagogischer Tag des Kollegiums, Studientag)

    Da parallel zum normalen Unterricht weiterhin bis Mitte Juni Abiturprüfungen stattfinden, kann es dadurch bedingt zu weiterem Unterrichtsausfall kommen.

    Klassenarbeiten und Klausuren

    Laut Erlass haben Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr jeweils eine schriftliche Leistung in den schriftlichen Fächern zu erbringen. Diese schriftliche Leistung kann in den modernen Fremdsprachen durch eine Kommunikationsprüfung ersetzt werden. Die Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I finden im Zeitraum vom 31.05.2021 bis voraussichtlich 18.06.2021 statt. Die Klausuren der Einführungsphase haben bereits vorher begonnen.

Aufgrund der besonderen Umstände können Fachlehrerinnen und Fachlehrer von den sonst üblichen Vorgaben für Klassenarbeiten und Klausuren abweichen und eine modifizierte, fokussierte oder auch reduzierte Aufgabenstellung sowie Ausgangstexte mit geringerem Umfang auswählen.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer informieren ihre Schülerinnen und Schüler über die zentral festgelegten Termine. Informationen zu genauen Zeiten und Räumen erfolgen im Vorfeld und sind über WebUntis einsehbar.

Betreuung

In Absprache mit dem Förderverein als Träger der Übermittagsbetreuung wird es ab Montag, 07.06.2021, eine Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 geben. Herr Pelzer wird noch eine entsprechende Information versenden.

Bitte bleibt bzw. bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Lars Wollny
Ständiger Vertreter der Schulleitung