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Update: Corona spezifische Vorgaben für den Unterricht und Neuregelung der Quarantäne

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, 

 

ich möchte euch bzw. Sie an dieser Stelle über aktuelle Corona spezifische Vorgaben für den Unterricht informieren. Aufgrund der SchulMail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) und konkretisierenden Hinweisen des Gesundheitsamtes des Kreises Unna gelten ab Dienstag, 02.11.2021, folgende Regeln:

  • Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wird ab 02.11.2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (medizinische Maske!) mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Anfertigen von Hausaufgaben, Basteln oder bei sonstigen Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. 
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Sollte eine Schülerin oder ein Schüler in den Jahrgangsstufen 5 – 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.


 

Das Gesundheitsamt des Kreises Unna hat heute bereits die folgenden konkretisierenden Hinweise zur Quarantäne-Regelung herausgegeben:

  • Wurde keine Maske im Unterricht getragen, wird neben der infizierten Schülerin bzw. dem infizierten Schüler auch den direkten Kontaktpersonen (Sitznachbarn mit Abstand unter 1,5 Metern; Rautenmuster) eine Quarantäne ausgesprochen.
  • Die Quarantäne beträgt 10 Tage mit der Option, sich an Tag 5 mittels Schnelltest freitesten zu lassen.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

 

Ich weise an dieser Stelle daraufhin, dass im Gegensatz zur Schule das Gesundheitsamt weisungsbefugt ist und wir auf Anordnung des Gesundheitsamtes zu handeln haben. 

 

Den Vorgaben entsprechend wird in der kommenden Woche aufgrund des Feiertages ausnahmsweise dienstags, mittwochs und freitags getestet.

 

Für den Musik- und Sportunterricht gelten die bisherigen Regeln weiterhin. 

 

Ich bitte um Beachtung. 

 

Bitte bleibt bzw. bleiben Sie gesund! 

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Lars Wollny 

Schulleiter