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Informationen zum Beginn des Schuljahres 2022/2023

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, ihr bzw. Sie haben die Sommerferien in der geplanten Weise verbringen und die Zeit dazu nutzen können, sich zu erholen und Energie für das neue Schuljahr zu tanken. Der Start ins neue Schuljahr 2022/2023 steht nunmehr unmittelbar bevor und wir möchten euch bzw. Ihnen noch ein paar wichtige Informationen mit auf den Weg geben.

Ablauf des ersten Schultages, Mittwoch, 10.08.2022

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I kommen für 7.40 Uhr in die Schule und begeben sich zu ihrem jeweiligen Klassenraum. Informationen zu den Stundenplänen sowie Klassen- und Fachräumen werden am Dienstagnachmittag für Schülerinnen und Schüler und registrierte Eltern und Erziehungsberechtigte auf WebUntis freigeschaltet. Haben Sie sich als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte noch nicht registriert oder Fragen dazu, melden Sie sich bitte bei Herrn Christian Kunze unter der Mail-Adresse elternkontakt@gymnasium-kamen.de

Die ersten beiden Stunden finden als Klassenleitungsstunden statt, der Unterricht nach Stundenplan beginnt mit der 3. Stunde. Aufgrund der Einschulungsfeier und Ausfällen im Kollegium ist hier bereits der Vertretungsplan in WebUntis zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten ihre Stundenpläne nach Ankündigung ihrer jeweiligen Jahrgangsstufenleitungen. Für sie beginnt der planmäßige Unterricht ebenfalls mit der 3. Stunde. Aus organisatorischen Gründen entfällt der Unterricht am Mittwoch für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde.

Wir bitten zu beachten, dass alle Schülerinnen und Schüler die von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschriebenen Zeugnisse vorzeigen müssen.

Corona-Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB)

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Erlasslage gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten zum Schutz von Personen. So sind alle Schülerinnen und Schüler sowie in Schule tätigen Personen angehalten, an den bewährten Maßnahmen wie Abstandhalten, regelmäßigem Händewaschen und regelmäßigem Lüften festzuhalten.

Des Weiteren wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen in Schule Tätigen empfohlen, freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter (insbesondere der vulnerableren Personen) innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

Die aus dem vorigen Schuljahr bekannte „regelmäßige Reihentestung“ mit Antigenselbsttests ist derzeit erst einmal nicht mehr geplant. Es wird diesbezüglich auf die Selbstverantwortung volljähriger Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Erziehungsberechtigten nicht volljähriger Schülerinnen und Schüler gesetzt.

Am ersten Schultag, Mittwoch, 10.08.2022, erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit einem Antigenselbsttest selbst zu testen. Sie erhalten im Übrigen Antigenselbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können, das heißt beispielsweise bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, reduziertem Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist. Im Rahmen der an der Schule vorhandenen Testbestände ist es möglich, die zu testenden Personen mit Tests zu bevorraten.

Des Weiteren erhalten die Schulen Antigenselbsttests, die dazu dienen, anlassbezogen Testungen von Schülerinnen und Schülern durchzuführen, wenn diese während des Unterrichts oder während der Betreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen. In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler zu einem Test auf. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. Diese Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person oder durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst erfolgen. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verschlechterung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt hier eine erneute Testung in der Schule.

Zur Vereinfachung finden Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ein entsprechendes Formular (docx / pdf) im Downloadbereich unserer Homepage, das Sie der Schule formlos ausgefüllt und unterschrieben per Mail zusenden können. Ihre Kinder werden zusätzlich ein paar Blankoformulare für diesen Zweck von der Schule erhalten, die Sie verwenden können, falls Sie in der Situation sind keinen Drucker nutzen können.

Wir behalten uns vor, bei besonderen Schulveranstaltungen mit Gästen bzw. engem Körperkontakt um ein vorheriges Testen und das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske zu bitten, um den Schutz aller Teilnehmenden zu erhöhen.

Einführung von iPads an unserer Schule

Wir bedanken uns sehr herzlich für die zahlreichen Fragen und Anregungen hinsichtlich der Einführung von elternfinanzierten Endgeräten (iPads) ab der Jahrgangsstufe 8. Im gemeinsamen Digitalisierungsteam der weiterführenden Schulen haben wir, auch mit Ihrer Unterstützung, viele Dinge auf den Weg gebracht.

Viele Eltern und Erziehungsberechtigte haben von der Bestellmöglichkeit über AfB Gebrauch gemacht. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Bestellung über AfB tätigen wollen, können Sie nach wie vor das Portal der AfB (Informationen finden Sie auf unserer Homepage) nutzen, wobei uns derzeit über Lieferfristen keine Informationen vorliegen. Die über AfB bestellten iPads werden wir schnellstmöglich ausgeben, wenn die letzten verfahrenstechnischen Fragen geklärt sind. Detaillierte Informationen dazu werden wir im Vorfeld an die uns bekannten Vertragspartner des AfB weitergeben.

Auch über den Termin und das Verfahren zur Einbindung schon vorhandener privater iPads in das Managementsystem der Schule werden wir informieren, wenn die letzten verfahrenstechnischen Fragen geklärt sind.

Hitzefrei

Durch unsere sehr frühen Sommerferien starten wir mit dem Schulbetrieb in einer hochsommerlichen Zeit. Auf Grund der Raumsituation stellt uns das gerade bei längeren sommerlichen Wetterlagen vor Probleme, da unsere Räume sich sehr schnell aufheizen und unser Gebäude diese Temperaturen trotz Belüftung speichert. Diese Bedingungen können zu einer großen Belastung werden und so sieht der Erlass vor, dass, unter Beachtung der Gegebenheiten in den Schulen, Schulleiterinnen und Schulleiter das gesundheitliche Wohl der Schülerinnen und Schüler und aller anderen am Schulleben beteiligten Personen stets im Blick haben sollen. Der Hitzefreierlass spricht hierbei als Anhaltspunkt von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius, bei der davon auszugehen ist, dass der Unterricht in den Schulräumen beeinträchtigt ist.

Die Wetterprognosen sehen für die kommenden Tage in weiten Teilen Deutschlands Wärmebelastung mit Temperaturen um 30-33 Grad Celsius voraus. Es ist daher davon auszugehen, dass vermutlich am Donnerstag, Freitag und Montag in unseren Schulräumen Temperaturen von mehr als 30 Grad erreicht werden. Selbstverständlich ist auch uns bewusst, dass ein Schuljahresstart mit Hitzefrei keine optimale Lösung ist, in der Abwägung der Belastung und unter Berücksichtigung der Erlasslage, die nur für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt, bitte ich euch bzw. Sie sich trotzdem am Donnerstag, 11.08.2022, Freitag, 12.08.2022, und Montag, 15.08.2022, auf einen Unterrichtsschluss nach der fünften Stunde vorzubereiten.

Für Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler unserer Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht die Möglichkeit, ihr Kind in der 6. Stunde in der Schule betreuen zu lassen. In diesem Fall bitten wir um eine kurze Information an das Sekretariat, gerne auch per Mail an verwaltung@gymnasium-kamen.de.

Wir wünschen euch bzw. Ihnen ein erfolgreiches und schönes Schuljahr 2022/2023!

Herzlichst

Lars Wollny                                                       Rasmus Treinies

Schulleiter                                                         Ständiger Vertreter der Schulleitung