Zum Hauptinhalt springen

Hausaufgabenkonzept

1. Kriterien für gute Hausaufgaben Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. In diesem Sinne dienen sie
  • dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden
  • als Vorbereitung neuer Aufgaben, die im Unterricht zu lösen sind
  • als Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe. Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und -mittel selbst zu wählen und einzusetzen.
Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht instrumentalisiert werden oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.

Hausaufgaben müssen
  • aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind nicht zulässig
  • müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen selbstständig, also ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.
2. Umfang und zeitliche Belastung durch Hausaufgaben
  • An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
  • Von Freitag auf Montag können nur dann Hausaufgaben gestellt werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt worden sind.
  • Von einem Schultag über einen Feiertag zu einem nächsten Schultag dürfen keine Hausaufgaben gestellt werden.
  • Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
    • für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten
    • für die Klasse 7 bis 9 in 120 Minuten.
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Angaben nur Richtwerte sind, da die individuellen Arbeitszeiten nicht mit einbezogen werden können. Mit niveaudifferenzierten Hausaufgaben werden unterschiedliche Arbeitszeiten mitberücksichtigt.
  • Doppelstunden haben nicht unbedingt zur Folge, dass sich damit sich auch der Umfang der Hausaufgaben verdoppelt.
  • Über die Ferien können durchaus auch Hausaufgaben wie zum Beispiel das Lesen einer Lektüre gestellt werden. Individuelle Hausaufgaben zur Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler sind nach Absprache mit diesen ebenfalls sinnvoll. "Alltagshausaufgaben" hingegen werden über die Ferien nicht gestellt.
3. Aufgabe von Schülern, Eltern und Lehrern Schülerinnen und Schüler
  • notieren die Aufgaben im Hausaufgabenheft
  • beachten genau die Aufgabenstellung
  • fragen bei Unklarheiten nach
  • wählen für sich eine individuelle Zeiteinteilung
  • erledigen die Hausaufgaben sorgfältig
  • reichen nicht erbrachte oder vorgelegte Hausaufgaben unaufgefordert nach
  • nutzen die Hausaufgaben als Training für Problemlösestrategien
  • bereiten sich auf den Unterricht und die Klassenarbeiten vor
  • verstehen Üben, Lernen und Wiederholen als permanente und individuell planbare Hausaufgabe
  • erkundigen sich bei kurzen Fehlzeiten bei Mitschülerinnen oder -schülern über gestellte Hausaufgaben, arbeiten diese nach und lassen sich bei längeren Fehlzeiten von der Lehrerin oder dem Lehrer bezüglich der Notwendigkeit des Nacharbeitens beraten.
Eltern
  • sorgen für eine angemessene heimische Lernatmosphäre, indem sie einen ruhigen, bequemen, hellen und aufgeräumten Arbeitsplatz bereit stellen und darauf achten, dass jegliche Ablenkungen wie beispielsweise durch Fernsehen, Computer oder Handy vermieden werden
  • ermöglichen materielle Unterstützung z. B. durch Bereitstellung von Duden, Lexikon, Fremdwörterbuch, Internet, Atlas und Bibel
  • achten darauf, dass Hausaufgaben ein fester Baustein im Zeitplan ihres Kindes sind
  • unterstützen die Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit ihres Kindes
  • zeigen Interesse und unterstützen ihr Kind bei der Bewältigung von Hausaufgaben, indem sie ihm Mut machen und unter Umständen Tipps oder kleine Hilfestellungen geben oder Vokabeln, Formeln oder andere Lerninhalte abfragen
  • unterstützen ihr Kind vor allem in den ersten Lernjahren bei der Planung der rechtzeitigen Vorbereitung auf Klassenarbeiten und der Einübung des rituellen abendlichen Packens der Schultasche
  • loben ihr Kind für die sorgfältige Erledigung der Hausaufgaben und achten auf deren Vollständigkeit
  • korrigieren die Hausaufgaben nicht, um so der Lehrerin oder dem Lehrer einen unverfälschten Einblick in den Leistungsstand des Kindes zu ermöglichen
  • nehmen bei anhaltenden Schwierigkeiten ihres Kindes mit den Hausaufgaben unbedingt Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrerin oder Lehrer auf.
Lehrerinnen und Lehrer
  • beziehen gut durchdachte Hausaufgaben bereits in die Planung der Stunde mit ein
  • planen für die Erteilung der Hausaufgaben genügend Zeit ein, so dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Nach- und Verständnisfragen zur Verfügung bleibt
  • formulieren die Hausaufgaben klar und eindeutig
  • erläutern den Sinn der Hausaufgaben
  • fixieren die Hausaufgaben schriftlich (Tafel, Folie, usw.)
  • erteilen alters- und leistungsgemäße Ratschläge für die Durchführung der Arbeit
  • machen mit den Arbeitstechniken und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, die zur Bewältigung der Hausaufgaben benötigt werden, vertraut
  • ermöglichen Differenzierung nach heterogenen und homogenen Lerngruppen und verschiedenen Anspruchsniveaus
  • kontrollieren die Hausaufgaben, geben gezielte stärkenorientierte Rückmeldung und loben die Schülerinnen und Schüler für sorgfältig erledigte Hausaufgaben
  • sprechen sich untereinander ab, um eine zeitliche Überbelastung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden
  • tragen die Hausaufgaben nach einem einheitlichen Verfahren ins Klassenbuch ein
  • halten sich an die Vorgaben bezüglich des Nachmittagunterrichtes
  • befassen sich in den Konferenzen regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung.
4. Unterstützungsangebote
  • In den Jahrgangsstufen 5 und 7 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in den ML-Stunden (Methoden lernen) im Klassenverband Strategien für erfolgreiches individuelles Lernen und Arbeiten.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 und 7, welche in den so genannten Hauptfächern Minderleistungen erbringen, erhalten einmal pro Woche kostenlos in dem betroffenen Fach jeweils in der siebten Unterrichtsstunde die Gelegenheit, in den S-O-S-Förderkursen in Kleingruppen unter Anleitung von Oberstufenschülern ihre Hausaufgaben zu erledigen und zu üben.
    Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 wird diese Möglichkeit mit Beginn des zweiten Halbjahres offeriert.
    Eine Ausweitung des Förderangebotes für die Jahrgangsstufen 8 und 9 ist angedacht.
  • Im zweiten Schulhalbjahr erhalten alle versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Möglichkeit am "Komm Mit!" und Lauv-Programm der Schule teilzunehmen. Das Programm beinhaltet Einzelberatungen durch Lernbegleiter und Modulstunden, in denen Strategien zum strukturierten und selbstständigen Arbeiten, zur Optimierung der Sonstigen Mitarbeit, zur zielgerichteten Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und zur optimalen Vorbereitung auf Klassenarbeiten nochmals erarbeitet und vertieft werden.
5. Wertschätzung der in der Hausaufgabe erbrachten Leistung Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch darauf, dass die in den Hausaufgaben erbrachte Leistung wertgeschätzt wird, das heißt, dass ihre Arbeit von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern wahrgenommen und ihre Leistung anerkannt und gebührend gelobt wird. Sie werden in der Regel jedoch nicht zensiert. Von daher ist eine regelmäßige Kontrolle der Hausaufgaben unabdingbar. Zur Wertschätzung von Hausaufgaben und in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen gehört jedoch auch das Wahrnehmen und Sanktionieren von nicht gemachten Hausaufgaben. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet die Lehrerin oder den Lehrer zu Beginn der Unterrichtsstunde über nicht gemachte Hausaufgaben zu informieren und diese unverzüglich nachzuholen und vorzulegen. Erledigt die Schülerin oder der Schüler dreimal ohne plausiblen Grund die Hausaufgaben nicht oder nicht angemessen, so erhält sie oder er die Möglichkeit, diese in der siebten Stunde im Trainingsraum nachzuarbeiten. Die Eltern erhalten über die nicht gemachten Hausaufgaben eine schriftliche Information. Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler auffallend häufig ohne Hausaufgaben ist, fertigt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer eine Übersicht über die nicht angefertigten Hausaufgaben an, um sich so einen Überblick über die Situation zu verschaffen. In diesen Fällen ist ein Gespräch mit den Eltern zu vereinbaren.

Vertretungskonzept

  1. Bei verhersehbarem Unterrichtsausfall
    • Stellt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin der Sekundarstufe 1 Arbeitsmaterial aus der aktuellen Unterrichtseinheit für die jeweilige Lerngruppe zusammen, das die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht selbstständig bearbeiten und das nach Rückkehr des Fachlehrers in die laufende Unterrichtsarbeit integriert wird. Das Material wird vorher im Organisationsbüro hinterlegt bzw. am Vormittag des Vortages der Vertretung per Schulmail übermittelt.

    • In der Oberstufe ist mittlerweile das Prinzip der "Studienzeit" zu einem festen Baustein des Lernens geworden. Auch in diesen Fällen bereitet der Fachlehrer Unterlagen für die jeweilige Kursgruppe vor und der eingesetzte Lehrer übergibt das Material an die Schülerinnen und Schüler, die dann nach dem Prinzip des selbstständigen und kooperativen Lernens arbeiten. Nachdem der Lehrer mittels Unterschriften auf der Kursliste die Anwesenheit überprüft hat, lässt er die Schülerinnen und Schüler allein, führt allerdings am Ende der Einzel- oder Doppelstunde eine Abschlusskontrolle durch. Die Kursgruppe ist verpflichtet, ihre schriftlichen Ergebnisse nach Abschluss der Studienzeit im Orga-Büro abzugeben.

  2. Bei einer unvorhersehbaren, d.h. einer am Morgen eines Unterrichtstages mitgeteilten Vakanz verfährt unsere Schule, wenn durch entsprechende Freistunden möglich, nach dem Prinzip der Anstatt-Vertretung. Fachlehrerinnen und Fachlehrer der entsprechenden Klasse werden eingesetzt und können ihre eigenen Stunden desselben oder eines folgenden Tages vorarbeiten.

  3. Steht keine Fachlehrerin oder kein Fachlehrer zur Verfügung, übernimmt ein "freier" Lehrer die Vertretung. Mittlerweile hat sich etabliert, dass die erkrankte Lehrkraft, wenn es der gesundheitliche Zustand erlaubt, telefonisch oder per Mail (s.o.) konkrete Arbeitsanweisungen und / oder -texte übermittelt, um die Lerngruppe mit Material zu versorgen. Dieses Verfahren wird auch in der ersten Stunde eines Unterrichtstages eingesetzt, die vom so genannten "Bereitschaftsdienst" übernommen wird.

  4. Gemäß Runderlass vom Dezember 2010 und dem Grundsatz der "Verlässlichen Schule" werden am Städtischen Gymnasium in den Jahrgangsstufen 5 und 6 auch Randstunden (außer 8. / 9. Stunde) am Ende eines Unterrichtstages entsprechend vertreten.

  5. Hinsichtlich eines weitgehend ausgeglichenen Einsatzes der Lehrkräfte für Vertretungen führt das Organisationsbüro nach Beschluss des Kollegiums eine so genannte Plus-Minus-Liste.